Durch einen suchtmittelfreien, stabilisierenden und anregenden Lebensraum schaffen wir günstige Entwicklungs - und Lernbedingungen.
Nach telefonischer Absprache laden wir Interessierte zu einem ausführlichen Informationsgespräch ein. Dabei erläutern unsere Mitarbeiter das Konzept, informieren über die stationären und ambulanten Angebote und ermöglichen ein Kennenlernen des Hauses.
Bei Bedarf sind wir gerne behilflich bei der Erstellung des Hilfeplanes und der Beantragung der Kostenübernahme, die als Grundlage für eine Aufnahme notwendig sind.
Kosten- und Leistungsträger für die Maßnahmen der Behindertenhilfe ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger der Sozialhilfe.
Die gesetzliche Anspruchsgrundlage bilden dabei die Paragrafen 53 und 54 des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII §§ 53, 54).
Die stationären Unterbringungsmöglichkeiten sind für 49 Plätze ausgelegt, wobei diese an unterschiedlichen Standorten vorgehalten werden.
Weitere Informationen über unsere konzeptionelle Ausrichtung erhalten Sie hier, sowie in der Veröffentlichung aus der Schriftenreihe des Wissenschaftsrates der AHG "Soziotherapie chronisch Abhängiger - ein Gesamtkonzept" erschienen im Neuland Verlag ISBN 3-87581-205-0.