- Nach telefonischer Absprache laden wir Interessierte zu einem ausführlichen Informationsgespräch ein. Dabei erläutern unsere Mitarbeiter das Konzept, informieren über die stationären und ambulanten Angebote und ermöglichen ein Kennenlernen des Hauses.
- Bei Bedarf sind wir gerne behilflich bei der Erstellung des Hilfeplanes und der Beantragung der Kostenübernahme, die als Grundlage für eine Aufnahme notwendig sind.
- Kosten- und Leistungsträger für die Maßnahmen der Behindertenhilfe ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger der Sozialhilfe.
- Die gesetzliche Anspruchsgrundlage bilden dabei die Paragrafen 53 und 54 des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII §§ 53, 54).