Die Zuordnung von Patienten zu Bezugstherapeuten erfolgt auf der Basis der Einweisungs- und Anmeldungsunterlagen und gegebenenfalls des Vorgesprächsberichts. Entscheidungskriterien für eine Zuordnung sind die freiwerdenden Behandlungsplätze der Therapeuten und die besonderen Erfahrungen eines Therapeuten mit bestimmten Störungsbildern.
Jeder Patient hat einen Bezugstherapeuten, der regelmäßig mit ihm Einzelgespräche führt. Ziel ist die individuelle Behandlung des Krankheitsbildes des Patienten auf der Basis eines integrierten verhaltenstherapeutischen Konzeptes. Der Bezugstherapeut steuert auch die Anwendung weiterer Therapieverfahren.
Facharzt für Innere Medizin, Psychotherapie, Sozialmedizin, Rehabilitationswesen
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