Der Weg in die Rehabilitation
Jeder Versicherte kann bei seiner Krankenkasse den Antrag auf die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme stellen.
In der Regel wird jedoch die Rehabilitationsmaßnahme durch Ihren behandelnden Arzt angeregt bzw. eingeleitet, wie dies bei einer Einweisung in ein Krankenhaus geschieht.
Der Weg in das Akutkrankenhaus erfolgt mittels Krankenhauseinweisung.
Bei der Rehabilitation ist jedoch ein Antragsverfahren notwendig.
Ihr behandelnder Arzt stellt die Reha-Indikation.
Nach der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse wird entschieden, wer Träger/Bezahler Ihrer Reha-Maßnahme ist: Ihre Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherungsträger.
Danach erhalten Sie oder Ihr Arzt die entsprechenden Antragsformulare.
Wunsch- und Wahlrecht
In Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt oder Berater kann nur der Versicherte, d. h. Sie persönlich, das Ihnen zustehende Wunsch- und Wahlrecht ausüben und eine Klinik Ihrer Wahl vorschlagen.
Ihre Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherungsträger prüft den Antrag und entscheidet darüber.
Es erfolgt der Bescheid, in dem Ihnen die Klinik und die Dauer der Maßnahme mitgeteilt wird.
Die Klinik, in der Ihre Behandlung erfolgen soll, wird gleichzeitig informiert.
Sie erhalten von der Klinik Ihr Einladungsschreiben mit dem Termin über den Beginn der Behandlung und erste Informationen über das, was Sie erwartet.