„Informationen für Privatversicherte“
Die AHG Klinik Waren ist von den privaten Krankenversicherungen als „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt, das heißt sowohl stationäre Krankenhausbehandlungen wie auch so genannte „Sanatoriumsbehandlungen“ sind möglich.
Eine stationäre Krankenhausbehandlung kann in medizinisch begründeten Fällen mittels einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei der privaten Krankenversicherung beantragt werden. Auch eine so genannte Sanatoriumsbehandlung muss mittels eines ärztlichen Attestes bei der privaten Krankenversicherung beantragt werden. Falls der Patient beihilfeberechtigt ist, ist es sinnvoll gleichzeitig auch eine Kostenerstattung durch die Beihilfestelle zu beantragen. Eine Behandlung in unserer Klinik ist beihilfefähig gemäß Beihilfeverordnung.