Fachklinik Tönisstein  
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Beantragung

Information

Die Entwöhnung wird als medizinische Rehabilitationsbehandlung bei der zuständigen Rentenversicherung beantragt. Sollte der Rentenversicherer nicht zuständig sein (Rentner, Studenten, Hausfrauen, Beamte usw.), geht der Antrag an die Krankenkasse.

Die Beantragung erfolgt durch die Suchtberatungsstelle, den Krankenhaussozialdienst, den Hausarzt o.a.

Der Versicherer entscheidet dann durch eine Kostenzusage wann, wo und wie lange die Behandlung durchgeführt wird. Es gibt allerdings auch ein Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten.

Nach Eingang der Kostenzusage bestellt dann die Klinik den Patienten zur Behandlung ein. Dies erklärt auch, warum in der Regel einige Wochen zwischen Beantragung und Therapiebeginn liegen (müssen).

Sollte bei Selbstzahlern die gesetzliche Renten- bzw. Krankenversicherung nicht zuständig sein, wird die Kostenzusage ggf. mit der entsprechenden Beihilfestelle oder privaten Krankenversicherung geklärt.

Weitere Informationen

Chefarzt

Dr. med. Hubert C. Buschmann

Dr. med. Hubert C. Buschmann

Facharzt für Neurologie
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Kontakt:

Tel. +49 2641 914-0
Fax +49 2641 914-201
E-Mail toenisstein@ahg.de


Adresse:
AHG Klinik Tönisstein
Hochstraße 25
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler