Voraussetzungen für eine Aufnahme:
- Kostenzusage des Leistungsträgers: Dt. Rentenversicherung Baden-Württemberg und Bund, Krankenkassen und weitere Kostenträger nach Absprache.
- Einzugsbereich: Anfahrt max. 45 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Sozialbericht
- Arztbericht mit aktuellen medizinischen Befunden
- Frei von Suchtmitteln bzw. frei von Entzugserscheinungen
- Beantwortung eines Fragebogens zu Arbeit, Partnerschaft und Familie
- Bei schweren Krankheitsbildern ist eine Aufnahmeentscheidung nur nach Vorgespräch möglich