Klinik Schweriner See  
Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Suche | Inhalt |
  • Seite drucken

Presse

Aktuelles

AHG Klinik Schweriner See aktuell - AHG Klinik Schweriner See unterstützt Petition
22.12.2010 – Petition zum Schutz vor Gefahren des Glücksspiels

Die AHG Klinik Schweriner See unterstützt als langjähriger Behandler von Patienten mit pathologischer Glücksspielsucht die Petition (ID 15300) beim Deutschen Bundestag des Fachverbandes für Glücksspielsucht (fags) zum verbesserten Schutz vor den Gefahren des Glücksspiels vom 15.11.2010.

Bis zum 11.01.2011 können sich Unterstützer dieses Anliegens noch in die Mitzeichnungsliste eintragen lassen. Diese finden Sie unter:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=15300

 

Text der Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bevölkerung künftig effektiver vor den wachsenden Gefahren des Glücksspiels in Gaststätten und Spielhallen zu beschützen. Die dort aufgestellten Geräte sollten entschärft werden, indem die Spieldauer der Geräte erheblich verlängert wird (derzeit 5 Sek.), die Gewinn- und Verlustmöglichkeiten deutlich reduziert werden und das Umwandeln von Geld in Punkte (und umgekehrt) verboten wird. Kommunen sollten künftig die Ansiedlung von Spielhallen ablehnen können.

 

Begründung:

Die Glücksspielsucht hat sich in den letzten Jahren ausgebreitet. Als besonders gefährlich gelten nach einhelliger Meinung aller Experten die Geldspielautomaten in Gaststätten und Spielhallen, die der Gewerbeordnung unterliegen und in der Spielverordnung geregelt sind. Ca. 70% der Klienten, die aufgrund einer Glücksspielsucht eine Selbsthilfegruppe, eine Beratungsstelle oder eine Fachklinik aufsuchen, sind abhängig von diesen Geräten. Im Vergleich zu den anderen Suchtformen ist die Glücksspielsucht eine besonders teure Sucht. So sind Glücksspielsüchtige beispielsweise höher verschuldet als Drogenabhängige. Auch die Schwere der Störung ist Besorgnis erregend. So findet sich hier -wieder im Vergleich zu anderen Suchterkrankungen- die höchste Suizidrate. Staatliche Glücksspielangebote (Lotto, Sportwetten, Spielbanken etc.) werden seit Inkrafttreten des von den Bundesländern beschlossenen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) streng reglementiert. Die Anbieter haben diverse Auflagen zu erfüllen (Begrenzung des Angebotes, Werbeverbot, Einrichtung eines Sperrsystems, Verbot von Internetglücksspielen, Entwicklung von Sozialkonzepten etc.) und müssen ihr Angebot an der Prävention der Glücksspielsucht ausrichten. All dies gilt nicht für das bekanntermaßen gefährliche Automatenspiel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erst im September die Kohärenz des deutschen Glücksspielrechtes in Frage gestellt, weil das bundesrechtlich organisierte Automatenglücksspiel in Spielhallen und Gaststätten -insbesondere im Hinblick auf seine unbestrittene Gefährlichkeit- vergleichsweise liberal reguliert ist. Der Bundesgesetzgeber sollte das Automatenspiel so regulieren, dass die Suchtgefahren deutlich sinken. Außerdem sollte den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, die Ansiedlung von Spielhallen aus Gründen des Schutzes der Allgemeinheit, abzulehnen. Es gibt inzwischen viele Kommunen, die eine enorm hohe "Versorgung" mit Geldspielautomaten aufweisen. Im nordrhein-westfälischen Ahaus teilen sich beispielsweise 149 Bürger ein Geldspielgerät, in Euskirchen sind es 191 Geräte und in Herford 251. Nur der Vollständigkeit halber sei erläutert, dass es sich hier um statistische Mittelwerte handelt. Unter den 149 Bürgern in Ahaus beispielsweise sind auch Kinder, Jugendliche und alte Menschen, die keine Spielhallen aufsuchen bzw. nicht an Spielgeräten in Gaststätten spielen. Es ist bekannt und hinreichend belegt, dass ein kleiner, gut regulierter Glücksspielmarkt die Bevölkerung am besten vor den Gefahren der Glücksspielsucht schützt. Das Allgemeinwohl und insbesondere die Vermeidung von Gesundheitsschädigungen sollten Leitlinie bei der Novellierung der Spielverordnung sein. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Sportwettenurteil (28. März 2006) die Vermeidung und die Abwehr von Suchtgefahren als ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel bezeichnet. Dies sollte auch für den Bereich des gewerblichen Automatenspiels gelten.

Weitere Informationen

Chefarzt

Chefarzt Dr. med. Thomas Fischer

Dr. med. Thomas Fischer

Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Sozialmedizin

Spezialisierung:

Angst und Depressionen
Persönlichkeitsstörungen
Gruppenprozesse
Stoffungebundene Abhängigkeit
Abhängigkeitserkrankungen

Kontakt:

Tel. +49 3867 900-0
Fax +49 3867 900-100
E-Mail fkschwerin@ahg.de


Adresse:
AHG Klinik Schweriner See
Klinik für Psychosomatische Medizin, Psychotherapie und Suchtmedizin
Am See 4
19069 Lübstorf