Klinik Schweriner See  
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Beantragung

Information

Die Entwöhnung wird als medizinische Rehabilitationsbehandlung bei der zuständigen Rentenversicherung beantragt. Sollte der Rentenversicherer nicht zuständig sein (Rentner, Studenten, Hausfrauen, Beamte usw.), geht der Antrag an die Krankenkasse.

Die Beantragung erfolgt durch die Suchtberatungsstelle, den Krankenhaussozialdienst, den Hausarzt o.a.

Der Versicherer entscheidet dann durch eine Kostenzusage wann, wo und wie lange die Behandlung durchgeführt wird. Es gibt allerdings auch ein Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten.

Nach Eingang der Kostenzusage bestellt dann die Klinik den Patienten zur Behandlung ein. Dies erklärt auch, warum in der Regel einige Wochen zwischen Beantragung und Therapiebeginn liegen (müssen).

Sollte bei Selbstzahlern die gesetzliche Renten- bzw. Krankenversicherung nicht zuständig sein, wird die Kostenzusage ggf. mit der entsprechenden Beihilfestelle oder privaten Krankenversicherung geklärt.

Weitere Informationen

Chefarzt

Chefarzt Dr. med. Thomas Fischer

Dr. med. Thomas Fischer

Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Sozialmedizin

Spezialisierung:

Angst und Depressionen
Persönlichkeitsstörungen
Gruppenprozesse
Stoffungebundene Abhängigkeit
Abhängigkeitserkrankungen

Kontakt:

Tel. +49 3867 900-0
Fax +49 3867 900-100
E-Mail fkschwerin@ahg.de


Adresse:
AHG Klinik Schweriner See
Klinik für Psychosomatische Medizin, Psychotherapie und Suchtmedizin
Am See 4
19069 Lübstorf