Was ist Adaption?
Adaption heißt Übergang, Verbindung, Wiederanpassung an den Alltag. Als zweiter Bestandteil der medizinischen Leistung zur Rehabilitation bietet die Adaption im Anschluss an die stationäre Entwöhnungsbehandlung die Möglichkeit berufsfördernder und ergänzender Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben sowie der Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung, zur Erprobung und Bewährung der Fähigkeiten unter Alltagsbedingungen, vor allem durch betriebliche Arbeitsbelastungen.
Zielgruppe
Unser spezielles Angebot richtet sich an Abhängige, die
- arbeitslos und / oder wohnungslos sind
- für Ihre Stabilisierung noch zusätzliche Angebote besonders zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung brauchen
- aus weiter entfernt liegenden Fachkliniken nach (Süd-) Thüringen zurückkehren wollen.
Unsere Adaption ist offen für
- Alkoholabhängige
- Medikamentenabhängige
- Drogenabhängige
- Mehrfachabhängige
Aufgaben / Inhalte
Die Adaption soll Ihnen helfen bei
- der Erprobung und Bewährung bereits erreichter Therapieerfolge unter Arbeitsbedingungen
- der aktiven Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeits- und Alltagsrealität
- der betrieblichen Arbeitsbelastungserprobung
- der Förderung der Kondition und Belastbarkeit
- der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt
- Ableisten der Sozialstunden
- der Öffnung nach „außen“
Während dieser Zeit erhalten Sie durch uns Hilfe in Form von stabiler Begleitung und Unterstützung zur Bewältigung des Alltags (Unterstützung der Abstinenz Die Abstinenz ist der völlige Verzicht auf ein Suchtmittel (Alkohol).
In einer Therapie erlernt der Alkoholabhängige nicht, dass er nicht mehr trinken darf, sondern dass er nicht mehr trinken muss., Vermeidung von Rückzugsverhalten, Hilfen bei der Tagesstrukturierung, Klärung von Schwierigkeiten im Haus, Unterstützung bei allen Reintegrationsbemühungen im künftigen Wohn- und Arbeitsort) und bei Krisensituationen.
Kostenregelung und formale Aufnahme
Wie bei der stationären Entwöhnungsbehandlung bedarf es auch bei der Adaption der vorherigen Bewilligung durch den Leistungsträger (Rentenversicherungsträger, Krankenkasse, Sozialamt oder andere).
Der Antrag zur Kostenübernahme zur Adaption beim jeweiligen Kostenträger muss ca. 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme von einer behandelnden Fachklinik oder einer Suchtberatungsstelle gestellt werden.
Die Adaptionseinrichtung befindet sich auf dem Gelände der AHG Klinik in einem separaten Gebäude. Die Patienten leben dort in einer therapeutischen Gemeinschaft.
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