Auf Seiten der Patientinnen und Patienten setzt die Teilnahme an der Therapie voraus:
- Freiwilligkeit
- ausreichende Eigenmotivation, d.h. die Erkenntnis zur Notwendigkeit innerer Veränderung, sichtbar an der erklärten Bereitschaft, auf Suchtmittel zu verzichten
- Verbindung zu Beratungsstellen oder Abstinenzgruppen am Heimatort
- Bereitschaft zur Einbeziehung der engsten Familienmitglieder in die Therapie
Die Entgiftungsbehandlung muss vor Therapiebeginn abgeschlossen sein (nötigenfalls kann sie hier in einem mit uns kooperierenden Krankenhaus vorgeschaltet werden).
Vor Aufnahme der Patientinnen und Patienten bitten wir um folgende Unterlagen:
- Arztbericht/Sozialbericht/Information über den Verlauf der Entgiftung
- Kostenzusage des Leistungsträgers
zum Aufnahmesekretariat:
Frau Killmer
fon: +49 6626 9222-121