Unter einer Zwangsstörung versteht man ein Verhaltensmuster, bei dem die Betroffenen bestimmte Handlungen unablässig wiederholen müssen, sich dabei jedoch immer wieder dagegen zu wehren versuchen, es noch einmal zu tun, aber letztlich dem Zwang zur Wiederholung erliegen.
Eine Zwangsstörung kann sich in Zwangsgedanken und/oder Zwangshandlungen äußern. Sich aufdrängende Gedanken (z.B. "Habe ich den Herd ausgeschaltet?") sind jedoch genauso eine Normvariante menschlicher Gewohnheiten wie zwanghafte Verhaltensweisen (z.B. die Schreibtischunterlage immer parallel zur Schreibtischkante auszurichten). Krankheitswert bekommen Zwänge erst dann, wenn sie erhebliche Folgeprobleme bei den Betroffenen verursachen, z.B. berufliche und soziale Aktivitäten massiv einschränken. Trotz der Bewertung der Symptome als übertrieben und unangemessen sehen sich die Betroffenen nicht in der Lage, diesen Zwängen zu widerstehen. Zustände innerer Anspannung, die mit Ängsten, Ekel oder anderen intensiven und aversiven Gefühlen verbunden sind, können nur durch das Ausüben sich ständig wiederholender Handlungen (Zwangsrituale) abgestellt werden.
Einige Zwangspatienten haben oft das Gefühl, die eigene Kontrolle über ihr Leben verloren zu haben, ihnen ist ihr eigenes Erleben fremd geworden, sie vertrauen ihren eigenen Erinnerungen nicht mehr, sind sich ihren eigenen Bedürfnissen und Wünschen nicht mehr sicher, leiden oftmals unter einem so genannten „Unvollständigkeitsgefühl“, d.h. sie erleben bei ihren Zwangshandlungen, das Gefühl „nicht ganz da bzw. abwesend“ zu sein.
Wenn auch Zwangshandlungen und Zwangsgedanken die häufigste Erscheinungsform sind, so gibt es doch auch andere Formen einer Zwangsstörung.
Patienten, die unter Zwangsstörungen leiden, fallen in der Regel erst dann klinisch auf, wenn die Symptome das Leben so stark einengen, dass private und berufliche Pflichten kaum mehr erfüllt werden. Die meisten Betroffenen haben bis zu diesem Zeitpunkt schon einen jahrelangen Leidensweg hinter sich. Die stattgefundene Chronifizierung zum Zeitpunkt der erstmaligen Diagnosestellung hat dann schon infolge einer Vielzahl fehlgeschlagener Bewältigungsversuche zu depressiv-hilflosem Erleben und Verhalten geführt. Entsprechend haben viele Patienten mit Zwängen depressive Symptome und Probleme im Umgang mit Anderen. Auch die Bezugspersonen der Betroffenen haben häufig bereits eine fatalistisch-resignative Grundhaltung eingenommen, die den Erkrankten zunehmend weniger korrigierende Erfahrungen ermöglicht.
Da die von einer Zwangserkrankung Betroffenen in der Regel das Gefühl von Normalität verloren haben, kann eine verhaltenstherapeutische Behandlung in den Kliniken der AHG ihnen konsequenterweise dabei helfen, die Normalität wiederherzustellen.
Zwangsgedanken und Zwangshandlungen haben ganz unterschiedliche Erscheinungsbilder, kommen aber auch gemeinsam vor. Die Diagnosekriterien einer Zwangserkrankung nach ICD 10 Hinter der Abkürzung ICD 10 verbirgt sich die Internationale Klassifikation von Krankheiten und Gesundheitsstörungen ("International Classification of Diseases"), 10. Auflage. Die ICD 10 wird von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) herausgegeben. In der ICD 10 sind alle "offiziell anerkannten" Krankheiten erfasst, z. T. (etwa bei seelischen Erkrankungen) konkret beschrieben. Dieses Klassifizierungsystem erlaubt eine statistische Erfassung aller Krankheiten z.B. für Gesundheitsberichte, auch die Abrechnung medizinischer Leistungen erfolgt in Deutschland mit Hilfe der ICD 10 . In der wissenschaftlichen Literatur über psychische Erkrankungen findet man manchmal auch den Begriff DSM IV, hierbei handelt es sich um das amerikanische „Gegenstück“ zur Erfassung und Beschreibung psychischer Erkrankungen ("Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders"), hier ist die 4. Auflage aktuell..
Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen inklusive Traumafolgen, Depressionen, geschlechtsspezifische Vorgehensweisen insbesondere pathologisches Glücksspielen bei Frauen, Pathologischer PC-/ Internet-Gebrauch (Computersucht)
Tel. +49 6858 691-0 (Festnetz)
Fax +49 6858 691-420
E-Mail muenchwies@ahg.de
Adresse:
AHG Klinik Münchwies
Turmstraße 50-58
66540 Neunkirchen