Dabei geht man davon aus, dass Krankheiten (Diseases) zu Gesundheitsschäden (impairments) im Sinne organischer Defizite oder Mängel führen. Geschädigte Organe oder Organsysteme sind wiederum Ursache für eingeschränkte Funktionsfähigkeit dieser Organe (disability). Letztere sind der Grund für Beschränkungen der Person in der Durchführung komplexer Fähigkeiten und Fertigkeiten, so dass letztlich die soziale Integration beeinträchtigt ist (handicap).
Die Erweiterung dieses Modells im Rahmen der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO (ICF) beschreibt darüberhinaus Kontextfaktoren, die alle Umweltfaktoren und personenbezogenen Faktoren umfasst, die eine Bedeutung für eine Person mit einer bestimmten körperlichen, geistigen und seelischen Verfassung haben. Diese Kontextfaktoren stehen in Wechselwirkung mit allen Dimensionen der ICF.
Von besonderer Bedeutung ist das WHO-Modell vor allem deshalb, weil es verdeutlicht, dass eine chronische Erkrankung in der Regel nicht selbst zum Problem für den betroffenen Menschen wird, sondern erst ihre Folgen in funktioneller und sozialer Hinsicht. Diese Krankheitsfolgen sind vorrangige Ansatzpunkte der modernen medizinischen Rehabilitation und stationären Psychotherapie.
Ziele der stationären Psychotherapie sind, voraussichtlich nicht nur vorübergehende schädigungsbedingte Fähigkeitsstörungen oder drohende oder bereits manifeste Beeinträchtigungen in der Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben durch frühzeitige Einleitung der gebotenen Behandlungsmaßnahmen zu vermeiden, zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Der Patient soll durch die Behandlung (wieder) befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit oder bestimmte Aktivitäten des täglichen Lebens möglichst in der Art und in dem Ausmaß auszuüben, die für diesen Menschen als „normal“ (für seinen persönlichen Lebenskontext typisch) erachtet werden.
Dieses Ziel kann in der stationären Psychotherapie bei psychosomatischen und psychischen Erkrankungen erreicht werden durch:
Behebung oder Verminderung der Schädigungen/Funktionsstörungen
Verminderung des Schweregrads der Fähigkeitsstörungen oder Wiederherstellung gestörter Fähigkeiten
Kompensation (Ersatzstrategien)
Adaptation / Krankheitsverarbeitung.
Behandlungsziele sind die Beseitigung und Verbesserung von Schädigungen und Funktionsstörungen.
Hierzu zählen beispielsweise:
Psychische Stabilisierung,
Verminderung von negativen Affekten wie Depression und Angst,
Verbesserung der Selbstwahrnehmung,
Verbesserung von Selbstakzeptanz und Selbstwertgefühl,
Korrektur dysfunktionaler Kognitionsmuster,
Reduzierung von körperlichen Krankheitssymptomen,
Erkennen möglicher funktionaler Aspekte von Krankheitssymptomen sowie
Verbesserung der eigenen Kompetenz im Management von Funktionsstörungen.
Die wesentlichen Behandlungsziele sind die Beseitigung, Verbesserung und Vermeidung der Fähigkeitsstörungen.
Hierzu zählen beispielsweise:
Erweiterung des Verhaltensrepertoires,
Verbesserung des Kommunikationsverhaltens,
Aufbau sozialer Kompetenz,
Verbesserung der Beziehungsfähigkeit,
Erwerb von Problemlösefähigkeiten,
Optimierung der Krankheitsbewältigung (Coping),
Verbesserung der Fähigkeit zur Freizeitgestaltung und ein
verbesserter Umgang mit Belastungssituationen.
Aus den vorab beschriebenen Beeinträchtigungen lassen sich folgende Therapieziele ableiten:
Erhalt oder Verbesserung:
der psychischen Unabhängigkeit,
der physischen Unabhängigkeit,
der Mobilität,
der sozialen Integration/Reintegration,
im Bereich der Beschäftigung und
der wirtschaftlichen Eigenständigkeit.
Zur Erreichung der Behandlungsziele werden die Bezugspersonen nach Möglichkeit einbezogen. Zeigt sich während der Therapie, dass bestimmte Schädigungen/Funktionsstörungen durch Behandlung nicht zu verbessern sind, wird eine Verbesserung der Fähigkeiten durch den Erwerb neuer Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen angestrebt, bzw. es werden kompensatorische Strategien zu vermittelt.
Art und Ausmaß der Beeinträchtigungen können durch Umweltfaktoren verstärkt oder vermindert werden, so dass diese bei der Bestimmung der Therapieziele zu berücksichtigen sind. Hierzu können u.a. Gespräche mit dem Arbeitgeber, Wohnraumbesichtigungen und Dialoge mit den Angehörigen erforderlich sein mit dem Ziel, die Umweltbedingungen an verbleibende Fähigkeitsstörungen/Beeinträchtigungen des Patienten anzupassen (Adaptation), um den Wechselwirkungen zwischen den Umweltbedingungen und den Fähigkeitsstörungen des Betroffenen gerecht zu werden.
Dies kann zum Beispiel erfolgen durch:
Planung von Arbeitsplatzanpassung/‑umsetzung,
berufliche Wiedereingliederung,
Planung und Einleitung berufsfördernder Maßnahmen, Umschulungen, Rentenantragstellung,
Anleitung zur gesundheitsbewussten Ernährung und Motivation zur Lebensstiländerung einschließlich des Abbaus von Risikofaktoren,
Anleitung zu Stressabbau / Stressbewältigung,
Gestaltung der häuslichen Umgebung und
Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen inklusive Traumafolgen, Depressionen, geschlechtsspezifische Vorgehensweisen insbesondere pathologisches Glücksspielen bei Frauen, Pathologischer PC-/ Internet-Gebrauch (Computersucht)
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