Psychosomatische Fachklink Münchwies  
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§ 35 BtmG

§ 35 BtmG: Im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes gibt der Staat Straftätern die Möglichkeit, Strafhaft durch Therapie zu ersetzen. Voraussetzung für die Anwendung der § 34ff. BtmG ist, dass eine Betäubungsmittelabhängigkeit vorliegt und die Tat im Zusammenhang mit dieser Abhängigkeit gesehen wird. Wird dies vom Gericht so festgestellt, kann ein Strafrest oder die gesamte Strafe gegen die Auflage, an einer therapeutischen Maßnahme teilzunehmen, ausgesetzt werden. Verantwortlich für die Aussetzung ist die Strafvollstreckungsbehörde, in der Regel die Staatsanwaltschaft.

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Chefärztin

Dr. med. Monika Vogelgesang

Dr. med. Monika Vogelgesang

Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Spezialisierung:

Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen inklusive Traumafolgen, Depressionen, geschlechtsspezifische Vorgehensweisen insbesondere pathologisches Glücksspielen bei Frauen, Pathologischer PC-/ Internet-Gebrauch (Computersucht)

Kontakt:

Tel. +49 6858 691-0 (Festnetz)
Fax +49 6858 691-420
E-Mail muenchwies@ahg.de


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66540 Neunkirchen