Im AHG Adaptionshaus Lübeck werden aufgenommen:
- Suchtmittelabhängige Frauen und Männer zwischen 18 Jahren und 65 Jahren im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung,
- Suchtmittelabhängige Paare (wenn beide vorher eine Entwöhnungsbehandlung durchlaufen haben),
- Patienten mit Begleitkindern (bis zum Schulalter),
- Personen mit Abhängigkeiten von Alkohol, Drogen, Medikamenten und/oder pathologischem Glücksspiel.
Nicht aufnehmen können wir
- Patienten, die auf die Nutzung von Rollstühlen angewiesen sind,
- Patienten mit starken Seh- und Hörbehinderungen,
- Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse,
- Schulpflichtige Kinder als Begleitpersonen,
- Patienten, die Tiere mit in die Einrichtungen bringen wollen.
Weitere Kontraindikationen für eine Aufnahme sind aktuelle Suizidalität, produktive psychotische Symptomatik, ausgeprägte hirnorganische Störungen, ansteckende körperliche Krankheiten, die eine Gefährdung für Mitpatienten darstellen sowie schwere somatische Erkrankungen, die zunächst eine medizinische Behandlung notwendig machen.
Die Patienten müssen die Grundregeln des Zusammenlebens im AHG Adaptionshaus Lübeck anerkennen. Dazu gehören die grundsätzliche Bereitschaft für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in einem suchtmittelfreien Raum und der Verzicht auf Gewalt als Mittel der Konfliktlösung.