Voraussetzung für erfolgreiche Behandlungsplanung ist die interdisziplinäre Kooperation qualifizierter Mitarbeiter mit differenziertem diagnostischem Wissen und therapeutischer Erfahrung. Sie sind in der Lage, ihre Klienten bei der Zielformulierung zu unterstützen, daraus eine schlüssige Behandlungsplanung abzuleiten und mit den therapeutischen Methoden umsetzen zu können.
Nach § 6 der Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (HeimPersV) müssen Fachkräfte eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten vermittelt. Diese Anforderungen erfüllen die Mitarbeiter ausnahmslos.