Sie sind bei uns willkommen
Wenn Sie chronisch alkohol- und oder medikamentenabhängig sind und aufgrund erheblicher körperlicher, psychischer und sozialer Beeinträchtigung vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, selbstständig, eigenverantwortlich und abstinent ihr Leben zu gestalten. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten eines jeden Einzelnen.
Der Aufnahme geht ein Informationsgespräch voraus, in welchem geklärt wird, ob eine Aufnahme sowohl vom Betroffenen als auch von unserer Seite weiterhin angestrebt wird. Kommt es zu einem positiven Aufnahmeentscheid, muss von Seiten der einweisenden Stelle beim Sozialamt gemeinsam mit dem Sozialhilfegrundantrag nach §§ 53, 54 SGB XII ein Arztbericht eingereicht werden.
Wir können Sie leider nicht aufnehmen, wenn sie harte Drogen nehmen, nicht bereit sind in der Gemeinschaft zu leben und zumindest einen Abstinenzversuch zu wagen.