Kooperation und Vernetzung
Die soziotherapeutische Einrichtung ist Teil des Gesamtversorgungsnetzes für suchtkranke Menschen. Im Interesse einer effektiven Arbeit ist eine transparente, konstruktive und patientenorientierte Kooperation mit einweisenden, nachsorgenden oder sonstigen, an der Versorgung unserer Klienten beteiligten Institutionen oder Personen notwendig. Durch diese Zusammenarbeit bilden sich Vernetzungen und Kooperationsstrukturen, die ausgebaut und gepflegt werden.
Beleger und Kostenträger
- örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger,
- Selbstzahler
Bei Vorliegen entsprechender körperlicher und sozialer, einkommens- und vermögensrechtlicher Voraussetzungen besteht der Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII § 53 und 54.
Ein ganz wesentlicher Bereich der Eingliederungshilfe zielt auf die Förderung des Behinderten zu einer möglichst selbständigen Lebensführung hin, unter Lebensbedingungen, die dem Alltag nicht behinderter Menschen weitestgehend ähnlich sind und von Selbständigkeit und Eigenverantwortung geprägt sind.
Hauptkostenträger ist der überörtlichen Sozialhilfeträger, hier der Landschaftsverband Rheinland (LVR), darüber hinaus sind einzelne andere Sozialhilfeträger möglich.