Allgemeine Hinweise
Die AHG Klinik für Neurologie Hilchenbach verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB.Dies bedingt, dass bei gesetzlich kranken- bzw. rentenversicherten Patienten vor Antritt einer Rehabilitationsmaßnahme beim zuständigen Kostenträger ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden muss. Die Aufnahme erfolgt sowohl als Übernahme aus vorbehandelnden Krankenhäusern als auch aus dem häuslichen Umfeld. Bei Fragen zum Antrags- und Anmeldeverfahren steht unser Aufnahmesekretariat zur Verfügung.