Haus Grefrath  
Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Suche | Inhalt |
  • Seite drucken

Wege in die Betreuung

Gibt es einen Anspruch auf soziotherapeutische Behandlung für Abhängigkeitskranke?

Ja. Suchtmittelabhängigkeit ist eine Erkrankung. Die  gesetzliche Anspruchsgrundlage für eine soziotherapeutische Behandlung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XII unter §§ 53, 54 (Eingliederungshilfe) geregelt. Kostenträger sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe.

 

Was ist für die Einleitung einer Behandlung nötig?

Für die Beantragung  einer Behandlung benötigt der  Sozialhilfeträger einen Sozialhilfeantrag, einen so  genannten Teilhabe -  bzw. Hilfeplan und  einen Arztbericht. Im Falle einer gesetzlichen Betreuung die Einwilligung Ihres gesetzlichen Betreuers.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Die  Beantragung einer soziotherapeutischen Behandlung erfolgt in der Regel mit Ihnen zusammen durch einen gesetzlichen Betreuer, den Sozialdienst eines Krankenhauses, das Gesundheitsamt oder eine Suchtberatungsstelle.  Auch Sie als selbst Betroffener können einen Antrag stellen. In allen Fällen bietet unser für die Aufnahme zuständiger Mitarbeiter, falls gewünscht, Unterstützung an.

 

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Eine soziotherapeutische Behandlung wird in der Regel bei dem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger beantragt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie wohnen oder  ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort  haben. Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und des beantragten Hilfebedarfs, der meist im Rahmen einer so genannten Teilhabe-  oder Hilfeplankonferenz erfolgt, erhalten Sie eine Kostenzusage, in der Ihnen die soziotherapeutische Behandlungseinrichtung und die Dauer der Maßnahme mitgeteilt wird. Die Behandlungseinrichtung wird gleichzeitig informiert.

 

Können Sie Einfluss auf den Ort der Behandlung nehmen

Ja. Als Empfänger von Eingliederungshilfen nach dem SGB XII haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht und können eine soziotherapeutische Behandlungseinrichtung Ihrer Wahl vorschlagen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 9 SGB I in Verbindung mit § 2 SGB I festgeschrieben.

 

Wann beginnt die Behandlung?

Nach Eingang der Kostenzusage erhalten Sie oder gegebenenfalls Ihr gesetzlicher Betreuer von der soziotherapeutischen Einrichtung einen konkreten Aufnahmetermin.

Die Behandlung muss suchtmittelfrei angetreten werden. Sollte eine Entgiftung in einem Krankenhaus notwendig sein, sollten Sie diese rechtzeitig vorher einplanen.

 

Kann man eine Behandlung auch selbst bezahlen?

Ja. Überschreiten Ihre Vermögensverhältnisse einen gesetzlich festgelegten Betrag, kann ihr Vermögen oder ein Teil ihrer Einkünfte zur Finanzierung der Behandlung eingesetzt werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt „Was müssen Sie tun“ oder Sie wenden sich an unsere Ansprechpartner



Weitere Informationen

Leiter Therapiezentrum

Heinz Tichelbäcker

Heinz Tichelbäcker

 Dipl.-Sozialpädagoge                         Dipl.-Theologe                                  M.A. (Personalentwicklung)                                                           

Kontakt:

Tel. +49 2158 9178-0
Fax +49 2158 3419
E-Mail grefrath@ahg.de


Adresse:
AHG Therapiezentrum Haus Grefrath
Hinsbecker Strasse 8
47929 Grefrath