Nach dem Infogespräch und der beidseitigen positiven Entscheidung miteinander arbeiten zu wollen, muss von Seiten der einweisenden Stelle beim Sozialamt gemeinsam mit dem Sozialhilfegrundantrag nach §§ 53, 54 SGB XII ein Arztbericht eingereicht werden.
An den Landschaftsverband Rheinland ist darüber hinaus der ausgefüllte Vordruck zum Hilfeplanverfahren zu senden (ggf. sind wir ihnen gerne behilflich). Zur Beschleunigung der Bearbeitung ist es empfehlenswert eine Kopie des Arztberichtes und des Sozialhilfegrundantrag beizufügen.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
- unseren Aufnahmeantrag
- in Kopie Arztbericht, Hilfeplanung und Sozialbericht (falls vorhanden)
- Kopie der Kostenbeantragung nach §§ 53, 54 SGB XII (s.o.)