Kostenträger
Grundlage ist der §§ 53, 54 SGB XII
Hauptkostenträger ist der überörtliche Sozialhilfeträger, hier der Landschaftsverband Rheinland (LVR), darüberhinaus sind in einzelnen Fällen auch andere Sozialhilfeträger und Selbstzahler möglich.
Beleger
- Landeskrankenhäuser
- Fachkliniken
- Betreuungsvereine / gesetzliche Betreuer
- Suchtambulanzen
- Privatpersonen