Entwöhnungsbehandlungen gelten als medizinische Rehabilitationsmaßnamen zur Wiederherstellung bzw. dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit. Die Kostenübernahme wird in der Regel bei den Trägern der Rentenversicherung beantragt. Eine Vermittlung vergleichbar einer Einweisung in die Akutbehandlung ist nicht möglich.
Ihr Patient sollte sich bei einem Vermittlungswunsch entweder zur Einleitung eines Antragsverfahrens an eine Suchtberatungsstelle wenden oder als erstes mit uns Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wir empfehlen, unsere Klinikinformationen mit den Kontaktdaten unserer Ansprechpartner auszudrucken und Ihrer Patientin/Ihrem Patienten zu überreichen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Zur Anforderung von Informationsbroschüren in Printform bitten wir um eine kurze Mitteilung über unser Kontaktformular.