Kostenübernahme durch Beihilfe und private Krankenversicherung
Die Entwöhnungsbehandlung gilt als beihilfefähige Aufwendung, deren Kosten von der Beihilfe anteilig erstattet werden. In der Regel wird ein weiterer Teil von der privaten Krankenversicherung übernommen. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind rechnen Sie direkt mit uns ab. Die Belege können Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle und bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Vor Aufnahme ist eine Vorauszahlung notwendig.
Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung
Die Kostenerstattung durch die privaten Krankenkassen ist in der Regel bei der ersten Behandlung auf dem Kulanzweg möglich. Eine für alle private Krankenversicherungsunternehmen allgemeingültige Aussage über die generelle Erstattungsfähigkeit und deren Höhe kann hier nicht getroffen werden. Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne und werden die für Sie beste Lösung finden.
Angebote für Privatpatienten
Als Ergänzung zu den oben beschriebenen Leistungen oder als rein privat finanziertes Leistungspaket bieten wir Ihnen eine exklusive Behandlung, die auf Ihre gehobenen Erwartungen zugeschnitten ist. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Flyer Angebote für Privatpatienten.