Haus Dondert  
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Wege in die Behandlung

Gibt es einen Anspruch auf soziotherapeutische Behandlung für Abhängigkeitskranke?

Ja. Suchtmittelabhängigkeit ist eine Erkrankung. Die gesetzliche Anspruchsgrundlage für eine soziotherapeutische Behandlung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XII unter §§ 53, 54 (Eingliederungshilfe) geregelt. Kostenträger sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe.

 

Was ist für die Einleitung einer Behandlung nötig?

Für die Beantragung einer Behandlung benötigt der Sozialhilfeträger einen Sozialhilfeantrag, einen so genannten Teilhabe - bzw. Hilfeplan und einen Arztbericht. Im Falle einer gesetzlichen Betreuung die Einwilligung Ihres gesetzlichen Betreuers.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Beantragung einer soziotherapeutischen Behandlung erfolgt in der Regel mit Ihnen zusammen durch einen gesetzlichen Betreuer, den Sozialdienst eines Krankenhauses, das Gesundheitsamt oder eine Suchtberatungsstelle. Auch Sie als selbst Betroffener können einen Antrag stellen. In allen Fällen bietet unser für die Aufnahme zuständiger Mitarbeiter, falls gewünscht, Unterstützung an.

 

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Eine soziotherapeutische Behandlung wird in der Regel bei dem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger beantragt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und des beantragten Hilfebedarfs, der meist im Rahmen einer so genannten Teilhabe- oder Hilfeplankonferenz erfolgt, erhalten Sie eine Kostenzusage, in der Ihnen die soziotherapeutische Behandlungseinrichtung und die Dauer der Maßnahme mitgeteilt wird. Die Behandlungseinrichtung wird gleichzeitig informiert.

 

Können Sie Einfluss auf den Ort der Behandlung nehmen

Ja. Als Empfänger von Eingliederungshilfen nach dem SGB XII haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht und können eine soziotherapeutische Behandlungseinrichtung Ihrer Wahl vorschlagen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 9 SGB I in Verbindung mit § 2 SGB I festgeschrieben.

 

Wann beginnt die Behandlung?

Nach Eingang der Kostenzusage erhalten Sie oder gegebenenfalls Ihr gesetzlicher Betreuer von der soziotherapeutischen Einrichtung einen konkreten Aufnahmetermin.

Die Behandlung muss suchtmittelfrei angetreten werden. Sollte eine Entgiftung in einem Krankenhaus notwendig sein, sollten Sie diese rechtzeitig vorher einplanen.

 

Kann man eine Behandlung auch selbst bezahlen?

Ja. Überschreiten Ihre Vermögensverhältnisse einen gesetzlich festgelegten Betrag, kann ihr Vermögen oder ein Teil ihrer Einkünfte zur Finanzierung der Behandlung eingesetzt werden.

 

Ansprechpartner

Wenn Sie sich für ein Informationsgespräch interessieren, wenden Sie sich an

Inge Steenmans

Kontakt

Tel. +49 2832 9534-20
Fax +49 2832 9534-40
E-Mail isteenmans@ahg.de

47623 Kevelaer
Dondertstr. 85

Wenn Sie sich für unsere ambulanten Hilfen interessieren, wenden Sie sich an

Roman Reinders

Kontakt

Tel. +49 172-2065414

E-Mail rreinders@ahg.de


 



Weitere Informationen

Leiterin Therapiezentrum

Annegret Kreuels

Annegret Kreuels

Diplom Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin

Kontakt:

Tel. +49 2832 9534-0
Fax +49 2832 9534-40
E-Mail dondert@ahg.de


Adresse:
AHG Therapiezentrum Haus Dondert
Dondertstr. 85
47623 Kevelaer