Was passiert nach der Reha?
Im Anschluss an eine stationäre Behandlung besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Weiterbehandlung eine ambulante Nachsorge bzw. ambulante Rehabilitation in einer Psychosozialen Beratungsstelle (Suchtberatungsstelle) zu machen, die in der Regel ½ bis ca. 1 Jahr dauern kann.
Darüber hinaus empfehlen wir die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe, die man sich bereits vor oder während der stationären Behandlung suchen sollte.Welche Klinik ist die Richtige?
Welche Behandlungsform – ob berufsbegleitende ambulante Behandlung oder stationäre Therapie – für Sie die Richtige ist, hängt von vielen persönlichen Umständen ab. Ebenso ist die Auswahl der Klinik eine individuelle Entscheidung. Beides können Sie sowohl in den Gesprächen in Ihrer Suchtberatungsstelle für sich herausfinden und den dortigen Empfehlungen folgen als auch über unsere Prospekte oder bei Informationsgesprächen vor Ort in den Einrichtungen.
In den AHG Kliniken Daun können Sie jederzeit kurzfristig einen Besichtigungstermin und ein unverbindliches Informationsgespräch vereinbaren. Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per Email an: Andrea Ehses, Tel.: +49 6592 201-1181, Email: aehses@ahg.de oder Dagmar Schweigert, Tel.: +49 6592 201-1180, Email: dschweigert@ahg.deWie komme ich in die Reha?
Die Vorbereitung zu einer medizinischen Rehabilitation findet meist in einer Psychosozialen Beratungsstelle (Suchtberatungsstelle) oder Fachambulanz statt. Dort wird in gemeinsamen Gesprächen mit Ihnen ein Sozialbericht erstellt, der zusammen mit einem ärztlichen Gutachten an den zuständigen Leistungsträger geschickt wird, das sind in der Regel die Rentenversicherungsträger.
Sind Ihre Antragsunterlagen dort vollständig eingegangen, werden sie geprüft und es wird entschieden, ob und welche Form bzw. Dauer einer Rehabilitation genehmigt wird. Nachdem Sie eine Kostenzusage (Bewilligungsbescheid) erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen Aufnahmetermin abzusprechen.
Wie lange dauert eine Reha?
Die Behandlungsdauer wird vom Kosten- und Leistungsträger festgelegt und variiert in Abhängigkeit von der Problemlage und dem Umfang der Vorbehandlungen zwischen 4 und 20 Wochen.