Kliniken Daun - Am Rosenberg  
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Informationen für Patienten/innen

Voraussetzungen für die Bewilligung von Behandlungs-Maßnahmen:

  • Medizinische oder berufliche Behandlungs-Bedürftigkeit
  • Vorhandene Behanldungs- und Rehabilitaitonsfähigkeit
  • Ausreichende Chance auf Erfolg der Behandlungs-Maßnahme, d.h. hinreichend gute Rehabilitations-Prognose (vor allem bei mehrmaligen Behandlungs-Verordnungen sowie bei Pflegebedürftigen der Stufen II und III der GPV von Bedeutung)

 

Antrag auf Bewilligung einer Behanldungsmaßnahme:

  • Der Versicherte muss selbst für jede einzelne Behanldungs-Leistung einen Antrag bei dem jeweiligen Träger stellen. Ausnahme: die gesetzliche Unfallversicherung muss von Amts wegen tätig werden.
  • Anschlussheilbehandlungen nach schweren Erkrankungen mit Krankenhausbehandlungen werden vom Krankenhaus veranlasst. Kostenträger: RV oder KV
  • Frühere Maßnahmen müssen korrekt (vom Patienten) angegeben werden, auch bei Maßnahmen anderer Träger (wichtig für den gesetzlich geforderten Behandlungsabstand von vier Jahren).
  • Nach § 11 der Behandlungs-Richtlinien vom 16.03.2004 ist für die Verordnung und Liquidation von Leistungen zur medizinischen Behandlung (Formular – Muster 61a – d) im Bereich der GKV ein besonderer Qualifikationsnachweis (16-stündiger Fortbildungskurs) erforderlich. Im neuen Behandlungsantrag wird besonderer Wert gelegt auf: die alltagsrelevanten Beeinträchtigungen, die bisherigen Maßnahme der ambulanten Krankenbehandlung sowie nachvollziehbare und realistische Behandlungs-Ziele. Für die Beantragung von Behandlungs-Leistungen bei RV-Trägern bleibt alles beim Alten.

 

Wichtige Information: Wird eine stationäre Behandlungsmaßnahme vom RV-Träger abgelehnt, kann der Patient in Widerspruch gehen oder einen Antrag bei der KV stellen, da unterschiedliche Zielsetzungen der beiden Behandlungs-Träger bestehen.

 

„Vorzeitige“ Kur/Behandlungsmaßnahmen

Vor Ablauf der Vierjahresfrist

  • wenn alle ambulant möglichen Maßnahmen tatsächlich ausgeschöpft sind und von der stationären Maßnahme noch eine wesentliche Verbesserung zu erwarten ist.
  • Wichtig ist von vornherein eine plausible medizinische Begründung der Vorzeitigkeit, z. B. extrem schwer einstellbarer Diabetes mellitus, Re-Infarkt, Rückfall einer Abhängigkeitserkrankung, medikamentös oder psychotherapeutisch nicht adäquat zu behandelnde psychische Störungen, respektive psychische Störungen, bei denen ohne stationäre (behandlungsmedizinische) Maßnahme ernsthafte seelische Krisen ggf. mit Suizidalität, Fremdaggressivität, psychotischer Exazerbation, erheblicher depressiver Dekompensation drohen, zu geben. In der Regel kommen nur Behandlungsfachkliniken (keine Sanatorien) bei Wiederholungsmaßnahmen mit dringlicher Indikation in Frage.
  • Frühere Vorsorgeleistungen und ambulante Rehabilitationskuren werden seit 01.01.2000 auf stationäre Maßnahmen nicht mehr angerechnet.

Download: Der Weg in die Reha (pdf)

Gerne hilft unser Aufnahmesekretariat bei den Antragsformalitäten. Bitte wenden Sie sich an Frau Dahmen, sie ist telefonisch erreichbar unter: +49 6592 201-1160 sowie per Email über: rdahmen@ahg.de.

 


 

Weitere Informationen

Chefarzt

Dr. med. Michael Rolffs

Dr. med. Michael Rolffs

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Spezialisierung:

Depression, Angst- und Zwangsstörungen, Somatisierungsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, kognitive Verhaltenstherapie, Hypnose, Psychopharmakotherapie, psychiatrisch-psychotherapeutische Krisenintervention

Kontakt:

Tel. +49 6592 201-0
Fax +49 6592 201-1105
E-Mail rosenberg@ahg.de


Adresse:
AHG Kliniken Daun - Am Rosenberg
Schulstr. 6
54550 Daun