Stationäre Entwöhnungsbehandlung für schwangere Frauen
Die Nachricht, schwanger zu sein, kann starke und oft widersprüchliche Gefühle auslösen. Neben einer Freude auf das Kind können Sorgen um dessen Gesundheit und Angst vor der neuen Verantwortung stehen.
Bei geplanter oder bereits eingetretener Schwangerschaft ist zum Schutze des Kindes eine absolute Suchtmittelabstinenz erforderlich. Alkohol, Drogen, Benzodiazepine und Nikotin sind "placentagängige" Stoffe, die über das mütterliche Blut in den Embryo bzw. Fötus gelangen, so dass das ungeborene Kind die Suchtstoffe ebenso wie die Mutter aufnimmt. Infolge von Alkoholexzessen und chronischem Alkoholkonsum im Rahmen einer Abhängigkeit der Mutter besteht ein hohes Risiko, dass das Kind ein sogenanntes Fetales Alkoholsyndrom (FAS, auch Alkoholembryopathie genannt) ausbildet.
Flyer Stationäre Entwöhnungsbehandlung für schwangere Frauen
Motivierungsbehandlung bei Drogenabhängigkeit
Die stationäre Motivierungsbehandlung richtet sich an die Versicherten der Krankenkassen. Zuweisungen erfolgen durch die Behandlungs-Berater der (Betriebs-) Krankenkassen, die Hausärzte und Sozialdienste von Betrieben und Allgemeinkrankenhäusern.
Das in der Regel vierwöchige Intensivprogramm zur Motivierung für junge drogen- und mehrfachabhängige Patienten findet in einer spezialisierten Bezugsgruppe in den AHG Kliniken Daun-Altburg statt. Die körperliche Entgiftung muss vor Aufnahme abgeschlossen sein. Unser Hauptziel ist, die Chancen zu erhöhen, dass noch unsichere Patienten eine Rehabilitationsbehandlung für sich nutzen können.
Im Rahmen der Motivationsgruppe werden individuell angepasste medizinische, psychologische und sozialtherapeutische Maßnahmen zur Entwicklung und Stabilisierung der Behandlungsmotivation angeboten. Die Therapiebausteine des Intensivprogramms sind
- Ärztliche Einzelberatung
- Medizinische Suchtinformationsgruppen
- Psychotherapeutische Angebote: Einzelgespräche und Gruppenpsychotherapie
- Einzelberatung und Einführungsgruppen zur sozialen und beruflichen Situation
- Themenzentrierte Gruppen zum Therapieverständnis
Bei Vorliegen einer Abhängigkeitsdiagnose und der Bereitschaft zur Mitwirkung an einer stationären Entwöhnungsbehandlung stellen wir den Rehabilitationsantrag beim zuständigen Rentenversicherungs-/Leistungsträger.
Nach erfolgreicher Beendigung der Motivationsgruppe erfolgt ein nahtloser Wechsel in die Bezugsgruppe.