Kliniken Daun - Am Rosenberg  
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§ 35 BtmG

§ 35 BtmG: Im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes gibt der Staat Straftätern die Möglichkeit, Strafhaft durch Therapie zu ersetzen. Voraussetzung für die Anwendung der § 34ff. BtmG ist, dass eine Betäubungsmittelabhängigkeit vorliegt und die Tat im Zusammenhang mit dieser Abhängigkeit gesehen wird. Wird dies vom Gericht so festgestellt, kann ein Strafrest oder die gesamte Strafe gegen die Auflage, an einer therapeutischen Maßnahme teilzunehmen, ausgesetzt werden. Verantwortlich für die Aussetzung ist die Strafvollstreckungsbehörde, in der Regel die Staatsanwaltschaft.

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Chefarzt

Chef Daun Wieczorek

Arnold Wieczorek

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie,
Rehabilitationswesen

Spezialisierung:

Suchtmedizin, Psychische und Psychosomatische Erkrankungen, Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, Depression

Kontakt:

Tel. +49 6592 201-800
Fax +49 6592 201-880
E-Mail altburg@ahg.de


Adresse:
AHG Kliniken Daun - Altburg
54552 Schalkenmehren