- Arzt erstellt Notwendigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse (und ggfs. einen Einweisungsschein für die Beihilfe)
- Krankenversicherung (und ggfs. Beihilfe) übernimmt die Kosten
- Nach Eingang der Kostenzusage erhalten Sie von uns umgehend einen Termin zur Durchführung einer stationären Krankenhausbehandlung (PKV) bzw. Sanatoriumsbehandlung (Beihilfe)
