Kostenträger Krankenkasse
Medizinische Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 4 SGB V
Eine stationäre Vorsorge für Kinder und Jugendliche kommt in Betracht, wenn diese erforderlich und geeignet ist
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen (mit Gesundheit ist sowohl die körperliche als auch die seelische Gesundheit gemeint)
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden
Medizinische Rehabiltationsleistungen nach § 40 Abs. 2 SGB V
Die medizinische Notwendigkeit für eine stationäre Rehabilitation liegt dann vor, wenn diese einem der folgenden Ziele dient:
- Erkennung, Heilung, Verhütung der Verschlimmerung einer Krankheit oder Linderung von Krankheitsbeschwerden
- Vorbeugung, Beseitigung oder Besserung einer Behinderung sowie Verhütung einer Verschlimmerung
- Vermeidung oder Verminderung von Pflegebedürftigkeit
Die stationären Maßnahmen umfassen auch gesundheitspädagogische Maßnahmen.
Kostenträger Rentenversicherungsträger
Kinderheilbehandlungen nach § 31 SGB VI
Die Deutsche Rentenversicherung (früher BfA bzw. Landesversicherungsanstalten) gewähren Kinderheilbehandlungen nach § 31 SGB Vl; bei Krankheiten, deren Folgeerscheinungen die spätere Erwerbstätigkeit beeinflussen.
Anträge können sowohl bei der zuständigen Krankenkasse als auch beim Rentenversicherungsträger gestellt werden.
Bei der Antragstellung ist Ihnen unser Aufnahmesekretariat,
Frau Streich, Tel.: +49 33204 62-103, gern behilflich.
Aufnahme / Dauer der stationären Behandlung
Die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme wird vom Haus- bzw. Kinderarzt festgestellt und muss dann mit einem Antragsformular beim Kostenträger (das ist sowohl der Rentenversicherungsträger als auch die Krankenkasse) beantragt werden.
Der Kostenträger erteilt einen Bewilligungsbescheid (Kostenübernahmeerklärung).
Die Aufnahme erfolgt, wenn die Kostenübernahmeerklärung mit ärztlichen Unterlagen bei uns eingegangen ist.
Aufnahmetage sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag.
Unser Aufnahmesekretariat (Frau StreichTel. +49 33204 62-103, Fax +49 33204 62-310) informiert Sie rechtzeitig über den Aufnahmetermin. Frau Streich steht Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Die Behandlungsdauer liegt je nach Einweisungsdiagnose zwischen 3 bis 6 Wochen.
Notwendige Verlängerungen werden nach Rücksprache mit den Eltern bzw. dem Erziehungsberechtigten von der Klinik beim Kostenträger beantragt.