Wegweiser für die Beantragung einer Rehabilitation
Voraussetzungen für eine Kinderrehabilitation
- Die beeinträchtigte Gesundheit des Kindes muss voraussichtlich wesentlich gebessert oder wieder hergestellt werden können (Adipositas immer nur in Verbindung mit Folgeerkrankungen).
- Die Auswirkungen der Erkrankung des Kindes müssen voraussichtlich dessen spätere Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen (z.B. bei ADHS Aufmerksamkeits-Hyperaktivitätssyndrom Auswirkungen auf die Schulkarriere).
Antragstellung
- Eine Kinderrehabilitation muss der Sorgeberechtigte beantragen.
- Mit Vollendung des 15. Lebensjahres kann das Kind selbst einen Antrag stellen.
Es muss jedoch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
- Antrag kann beim Rentenversicherungsträger oder auch bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Dort sind auch Antragsformulare erhältlich.
Welche Schritte muss ich dafür unternehmen?
- In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Hausarzt/Kinderarzt die Notwendigkeit absprechen.
- Anschließend vom Hausarzt/Kinderarzt einen ärztlichen Befundbericht Ihres Rentenversicherungsträgers oder der Krankenkasse ausfüllen lassen.
- Um den Bearbeitungsablauf des Antrages zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollten sämtliche Antragsunterlagen vom behandelnden Hausarzt/Kinderarzt direkt an Ihren Rentenversicherungsträger oder Krankenkasse gesandt werden.
Erhalte ich aufgrund der beantragten Leistung einen Bescheid?
- Ja. Sie erhalten einen bewilligten oder ablehnenden Bescheid.
- Von dem Rentenversicherungsträger oder von der Krankenkasse erhalten Sie auch den Namen und die Anschrift der Reha-Einrichtung sowie die Dauer der Leistung.
- Der Beginn der Leistung wird Ihnen von der Reha-Einrichtung mitgeteilt.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin oder der Bescheid abgelehnt wurde?
- Innerhalb von einem Monat kann man schriftlich Widerspruch beim Kostenträger einlegen.
- Der Widerspruch sollte begründet werden und lohnt sich immer.
- Es besteht für Eltern das Wunsch- und Wahlrecht für die Einrichtung, sofern diese mit der entsprechenden Krankheit vertraut sind und im Kostenrahmen liegen. Der Arzt kann gleich auf dem Antrag die „Wunschklinik“ vermerken.
- www.kurhilfe.de
Antragsformulare für eine Kinderrehabilitation stehen beispielsweise über www.deutsche-rentenversicherung-bund.de zum download bereit.