Klinik für Kinder und Jugendliche in Beelitz-Heilstätten  
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Wichtige Informationen

Wegweiser für die Beantragung einer Rehabilitation

 

Voraussetzungen für eine Kinderrehabilitation

  • Die beeinträchtigte Gesundheit des Kindes muss voraussichtlich wesentlich gebessert oder wieder hergestellt werden können (Adipositas immer nur in Verbindung mit Folgeerkrankungen).
  • Die Auswirkungen der Erkrankung des Kindes müssen voraussichtlich dessen spätere Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen (z.B. bei ADHS Aufmerksamkeits-Hyperaktivitätssyndrom Auswirkungen auf die Schulkarriere).

 

Antragstellung

  • Eine Kinderrehabilitation muss der Sorgeberechtigte beantragen.
  • Mit Vollendung des 15. Lebensjahres kann das Kind selbst einen Antrag stellen.

Es muss jedoch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen.

  • Antrag kann beim Rentenversicherungsträger oder auch bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Dort sind auch Antragsformulare erhältlich.

 

Welche Schritte muss ich dafür unternehmen?

  • In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Hausarzt/Kinderarzt die Notwendigkeit absprechen.
  • Anschließend vom Hausarzt/Kinderarzt einen ärztlichen Befundbericht Ihres  Rentenversicherungsträgers oder der Krankenkasse ausfüllen lassen.
  • Um den Bearbeitungsablauf des Antrages zu vereinfachen und zu  beschleunigen, sollten sämtliche Antragsunterlagen vom behandelnden Hausarzt/Kinderarzt direkt an Ihren Rentenversicherungsträger oder Krankenkasse gesandt werden.

 

Erhalte ich aufgrund der beantragten Leistung einen Bescheid?

  • Ja. Sie erhalten einen bewilligten oder ablehnenden Bescheid.
  • Von dem Rentenversicherungsträger oder von der Krankenkasse erhalten Sie auch den Namen und die Anschrift der Reha-Einrichtung sowie die Dauer der Leistung.
  • Der Beginn der Leistung wird Ihnen von der Reha-Einrichtung mitgeteilt.

 

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin oder der Bescheid abgelehnt wurde?

  • Innerhalb von einem Monat kann man schriftlich Widerspruch beim Kostenträger  einlegen.
  • Der Widerspruch sollte begründet werden und lohnt sich immer.
  • Es besteht für Eltern das Wunsch- und Wahlrecht für die Einrichtung, sofern diese mit  der entsprechenden Krankheit vertraut sind und im Kostenrahmen liegen. Der Arzt kann gleich auf dem Antrag die „Wunschklinik“ vermerken.
  • www.kurhilfe.de

 

Antragsformulare für eine Kinderrehabilitation stehen beispielsweise über www.deutsche-rentenversicherung-bund.de zum download bereit.

 



Weitere Informationen

Chefärztin

Chefärztin Dr. Maike Pellarin

Dr. med. Maike Pellarin

Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Kontakt:

Tel. +49 33204 62-0
Fax +49 33204 62-300
E-Mail FKBeelitz@ahg.de


Adresse:
AHG Klinik für Kinder und Jugendliche Beelitz-Heilstätten
Paracelsus Ring 8
14547 Beelitz - Heilstätten