Die AHG Psychosomatische Klinik Bad Pyrmont wird von allen Rentenversicherungsträgern gem. §§ 15 und 31 SGB VI von allen gesetzlichen Krankenversicherung gem. § 40 Abs. 2 SGB V sowie von allen privaten Krankenversicherungen gem. § 4 Abs. 5 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) belegt. Sie ist beihilfefähig und von den privaten Krankenversicherungen als sogenannte „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt.
Entsprechend werden innerhalb der Klinik für Patienten, die über gesetzliche Krankenversicherungen und Rentenversicherungsträger zugewiesen werden, Rehabilitationsbehandlungen durchgeführt.
Für privat krankenversicherte und beihilfeberechtigte Patienten hingegen werden stationäre Krankenhaus-Akut-Behandlungen durchgeführt.
Entnehmen Sie die genauen Zuweisungsmodalitäten für Ihre Patienten, den jeweils zuständigen Kostenträgern entsprechend, der folgenden Übersicht:
(Grafik: "Zugangswege zur stationären Behandlung in der AHG Psychosomatischen Klinik Bad Pyrmont" als PDF-Datei)
Im folgenden erläutern wir noch genauer, was es für Ihre Patienten im Hinblick auf deren mögliche unterschiedliche Kostenträger im einzelnen zu beachten gilt: