Informationen für Zuweiser
Sie fertigen für Ihren Patienten eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine stationäre Krankenhaus-Akut-Behandlung in der AHG Psychosomatischen Klinik Bad Pyrmont mit.
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Diagnose(n) von Seiten des psychiatrisch-psychosomatischen Fachgebietes
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Befund
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Hinweis, dass ambulante Maßnahmen nicht ausreichend bzw. erschöpft sind
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Hinweis, dass eine stationäre Fachpsychotherapie (Verhaltenstherapie) in der AHG Psychosomatischen Klinik Bad Pyrmont indiziert und prognostisch erfolgversprechend ist
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Hinweis, dass es sich bei der AHG Psychosomatischen Klinik Bad Pyrmont um eine beihilfefähige, sogenannte „gemischte Krankenanstalt“ handelt
Ihr Patient reicht diese Bescheinigung bei seiner privaten Krankenversicherung zur Prüfung ein. Sofern der beratungsärztliche Dienst der privaten Krankenversicherung einer stationären Behandlung Ihres Patienten in unserer Klinik zustimmt, erhält Ihr Patient die notwendige schriftliche Kostenzusage.
Ihr Patient übersendet diese Kostenzusage nebst vorliegender fachärztlicher Befunde an unser Aufnahmesekretariat für privat krankenversicherte Patienten und erhält einen Aufnahmetermin.
Wichtig:
Es handelt sich bei der stationären Behandlung für Ihren Patienten um eine stationäre Krankenhaus-Akut-Behandlung und nicht um eine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung.
Entnehmen Sie die genauen Zuweisungsmodalitäten für privat krankenversicherte (bzw. beihilfeberechtigte) Patienten dem folgenden Ablaufschema:
„Zugangswege für privat krankenversicherte und beihilfeberechtigte Patienten“ (als PDF-Datei).