Psychosomatische Fachklinik Bad Pyrmont  
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Informationen für Privatversicherte

Frau Franz
Aufnahmesekretariat: Fr. Franz

Sie führen als privat krankenversicherter bzw. beihilfeberechtigter Patient in der AHG Psychosomatischen Klinik Bad Pyrmont eine stationäre Krankenhaus-Akutbehandlung durch.

Ihre private Krankenversicherung unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhäusern und Krankenanstalten, die zusätzlich zu Akutbehandlungen auch so genannte „Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen“ durchführen (gemischte Krankenanstalten). Um eine solche „gemischte Krankenanstalt" handelt es sich bei unserer Klinik. Wir führen der Krankenhaus-Akutbehandlung vergleichbare Leistungen zu Lasten der privaten Krankenversicherungen durch. Unser hochspezialisiertes verhaltenstherapeutisches Behandlungskonzept entspricht nicht dem einer Kur- und Sanatoriumsbehandlung.

Unsere Klinik ist beihilfefähig. Bei der geplanten stationären Psychotherapie handelt es sich um eine stationäre Krankenhaus-Akutbehandlung im Sinne des Beihilferechtes in einer Spezialklinik für Psychosomatik und Psychotherapie mit flexiblen individuellen Behandlungszeiten und nicht um eine sogenannte klassische Kur oder Sanatoriumsbehandlung.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine schriftliche Kostenzusage vor Beginn der Behandlung bei Ihrer zuständigen privaten Krankenversicherung beantragen müssen. Beim Versicherungsunternehmen ist nach § 4 Abs. 5 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) dieses vor Beginn der Behandlung erforderlich, da ansonsten keine Leistungspflicht auch für eine notwendige stationäre Behandlung besteht. Diese Bestimmung hat den Zweck, die Versicherten vor finanzieller Unsicherheit zu bewahren.

Für beihilfeberechtigte Patienten gilt, dass vom zuweisenden Arzt ein roter Einweisungsschein (Verordnung von Krankenhausbehandlung) mit Diagnose zur Vorlage bei der Beihilfestelle ausgestellt werden sollte. Eine ergänzende Bescheinigung über die amtsärztlich anerkannte Beihilfefähigkeit unserer Klinik senden wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin gerne zu bzw. eine solche können Sie als PDF-Datei downloaden.

Eine verbindliche Leistungszusage können Sie als Versicherte/r nur erwarten, wenn die medizinische Notwendigkeit einer stationären Krankenhaus-Akutbehandlung den Untersuchungsergebnissen (Befunden) der vorbehandelnden Ärzte zu entnehmen ist.

Die bloße Bescheinigung, eine Krankenhausbehandlung sei notwendig, genügt leider oft nicht. - Deshalb sollten Sie - um keine Zeit zu verlieren - Ihrem Antrag an Ihre private Krankenversicherung gleich einen ärztlichen Befundbericht beilegen. Aus diesem Bericht des einweisenden Arztes müssten sich für den ärztlichen Gutachter der Versicherung die Notwendigkeit einer stationären psychotherapeutischen bzw. psychosomatischen Krankenhaus-Akutbehandlung und die Gründe dafür ergeben, dass die Behandlung nicht ambulant durchgeführt werden kann.
Falls Ihr Kostenträger dennoch Bedenken äußert, kann der Bericht eines Facharztes für Psychiatrie/Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie helfen, sofern Ihr Zuweiser diese Qualifikation nicht hat.


Villa
Villa

In Abstimmung mit Ihrem einweisenden Arzt übernehmen auch gern wir die Erstellung eines solchen ärztlichen Befundberichtes für Ihre private Krankenversicherung, sofern Sie bereit sind, sich uns im vorab für eine ambulante fachärztliche Untersuchung hier in der Klinik vorzustellen.

 

Falls Ihr Versicherungsvertrag dies beinhaltet, haben Sie die Möglichkeit, die Chefarztwahlleistung in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet, dass Sie neben Ihrem ärztlichen oder psychologischen Therapeuten zusätzlich vom Chefarzt persönlich mitbehandelt werden und Ihre gesamte Therapie unter seiner persönlichen Supervision stattfindet. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Arztkostenrechnung (die sich selbstverständlich im Rahmen der beihilfefähigen Sätze bewegt).

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Aufnahmesekretariat, Frau Franz, kostenfreie Service-Telefon-Nr: 0800-619 6666 oder per E-Mail: bfranz@ahg.de.

Das gilt besonders für gesetzlich Versicherte mit privater Zusatzversicherung. Gesetzliche und private Krankenversicherungen haben für ihre Leistungen unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Darum müssen im entsprechenden Fall bei beiden Versicherungsträgern getrennte Leistungsanträge gestellt werden. Wir beraten Sie hinsichtlich des genauen Antragsprocedere jederzeit gern. Scheuen Sie sich deshalb nicht, telefonischen Kontakt mit uns aufzunehmen.

Entnehmen Sie bitte die einzelnen Schritte für die Beantragung der notwendigen Kostenübernahmen bei den für Sie zuständigen Kostenträgern für eine stationäre Behandlung in unserer Klinik auch der folgenden graphischen Übersicht: „Zugangswege für privat krankenversicherte und beihilfeberechtigte Patienten“ (als PDF-Datei).


Weitere Informationen

Chefarzt

Chefarzt Prof. Dr. med. Diplom Psychologe Rolf Meermann

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Rolf Meermann

Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Sozialmedizin, Rehabilitationswesen

Spezialisierung:

Essstörungen, Posttraumatische Belastungsstörung, Depression und Angst 
www.prof-r-meermann.de

Kontakt:

Tel. +49 5281 619-0
Tel. Kostenlose Service-Nummern: 0800 7006190 und 0800 6196666
Fax +49 5281 619-666
E-Mail pfkpyrmont@ahg.de


Adresse:
AHG Psychosomatische Klinik Bad Pyrmont
Bombergallee 10
31812 Bad Pyrmont