Informationen für Patienten
Sie stellen einen Antrag auf medizinische Rehabilitation bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger und fügen diesem den so genannten „Ärztlichen Befundbericht zum Rehabilitationsantrag der Rentenversicherung“ (G 1204 als PDF-Datei) bei, den Ihr Sie ambulant behandelnder Arzt erstellt, sofern er Ihre stationäre Rehabilitationsbehandlung befürwortet.
Sofern Sie eine stationäre Rehabilitationsbehandlung speziell in unserer Klinik wünschen, sollte Ihr Arzt dies direkt in dem o.g. ärztlichen Befundbericht angeben (siehe Rubrik SGB IX: „Wunsch- und Wahlrecht“).
Der Rentenversicherungsträger prüft seine Zuständigkeit. Sofern diese gegeben ist und Ihr Rentenversicherungsträger Ihre stationäre Rehabilitationsbehandlung in unserer Klinik bewilligt, teilt er dies Ihnen und uns mit.
Unser Aufnahmebüro benennt Ihnen sodann zeitnah einen Aufnahmetermin.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Mitarbeiter unseres Aufnahmebüros unter der kostenlosen Service-Telefon-Nr. 0800 7006190 zur Verfügung.
Oder nehmen Sie Kontakt mit uns per E-Mail auf: pfkpyrmont@ahg.de.
Die Zugangswege für eine medizinische Rehabilitation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Rentenversicherung entnehmen Sie bitte dem folgenden Ablaufschema:
„ Zugangswege zur stationären Behandlung in der AHG Psychosomatischen Klinik Bad Pyrmont für gesetzlich krankenversicherte und rentenversicherte Patienten “ (Grafik als PDF-Datei)