Informationen für Patienten
Sie bitten Ihren Sie ambulant behandelnden Arzt um das Ausfüllen des Formulars „Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten“ (Nr. 60a).
Die Krankenkasse prüft ihre Zuständigkeit. Sofern diese gegeben ist, teilt sie dies Ihrem Arzt mit. Dieser füllt das Formular „Verordnung von medizinischer Rehabilitation“ (Nr. 61) aus und leitet es ebenfalls an die Krankenkasse weiter.
Sofern Sie eine stationäre Behandlung speziell in unserer Klinik wünschen, sollte Ihr Arzt dies direkt in o.g. Verordnung angeben (siehe Rubrik SGB IX: „Wunsch- und Wahlrecht“). Falls Ihre Krankenversicherung Ihre stationäre Rehabilitationsbehandlung in unserer Klinik bewilligt, teilt sie dies sowohl Ihnen als auch uns schriftlich mit.
Unser Aufnahmebüro benennt Ihnen sodann zeitnah einen Aufnahmetermin.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Mitarbeiter unseres Aufnahmebüros unter der kostenlosen Service-Telefon-Nr. 0800 7006190 zur Verfügung.
Oder nehmen Sie Kontakt mit uns per E-Mail auf: pfkpyrmont@ahg.de.
Die Zugangswege für eine medizinische Rehabilitation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Rentenversicherung entnehmen Sie bitte dem folgenden Ablaufschema:
„ Zugangswege zur stationären Behandlung in der AHG Psychosomatischen Klinik Bad Pyrmont für gesetzlich krankenversicherte und rentenversicherte Patienten “ (Grafik als PDF-Datei)
Für DAK-Versicherte besteht die Möglichkeit einer raschen Aufnahme in unsere Klinik in Abstimmung mit dem vorbehandelnden Arzt im Rahmen der Integrierten Versorgung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem DAK-IV-Flyer.