Die AHG Psychosomatische Klinik Bad Pyrmont wird von allen Rentenversicherungsträgern gem. §§ 15 und 31 SGB VI, von allen gesetzlichen Krankenkassen gem. § 40 Abs. 2 SGB V sowie von allen privaten Krankenversicherungen gem. § 4 Abs. 5 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) belegt. Sie ist beihilfefähig und wird von den privaten Krankenversicherungen als sogenannte „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt.
Entsprechend werden innerhalb der Klinik für Patienten, die über
Rentenversicherungsträger und gesetzlichen Krankenversicherungen zugewiesen werden, Rehabilitationsbehandlungen durchgeführt.
Für privat krankenversicherte und beihilfeberechtigte Patienten hingegen werden stationäre Krankenhaus-Akut-Behandlungen durchgeführt.
Weitere Kostenträger für Stationärbehandlungen in unserem Hause sind u.a. die Bundeswehr, die Polizei und Berufsgenossenschaften.
Die Zuweisung unserer Patienten erfolgt durch niedergelassene Ärzte, insbesondere Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, ferner durch Psychologische Psychotherapeuten, aber auch durch andere Kliniken, durch Ärzte der Bundeswehr oder der Polizei bzw. auf Veranlassung der Rentenversicherungsträger oder gesetzlichen Krankenversicherungen.
In Absprache mit den zuweisenden Institutionen können wir Patienten zu ambulanten Untersuchungen (Vorgesprächen) im Vorfeld ihrer stationären Behandlung einladen. Dabei werden dann noch offene medizinische und therapeutische Fragen geklärt und Informationen über die Therapie vermittelt. Schriftliche medizinische bzw. psychologische Vorbefunde sollten idealerweise zur Aufnahme möglichst vollständig vorliegen.