Psychosomatische Fachklinik Bad Pyrmont  
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Diagnosekriterien nach ICD 10

Für die Diagnose Zwangserkrankung müssen mindestens zwei Wochen lang an den meisten Tagen Zwangsgedanken oder -handlungen oder beides nachweisbar sein:

Die Zwangsgedanken werden als die eigenen Gedanken erkannt und nicht als von außen aufgezwungen (wie es beispielsweise bei einer Schizophrenie der Fall sein kann) erlebt.

Die Betroffenen versuchen sich gegen die Zwangssymptome zu wehren, haben dabei aber keinen - oder nur einen sehr begrenzten – Erfolg.

Die Zwangsgedanken und -handlungen wiederholen sich auf die gleiche Weise ("stereotyp") in einer für den Betroffenen unangenehmen Weise und werden darüber hinaus als sinnlos oder zumindest übertrieben empfunden.

Die Betroffenen leiden unter ihren Zwangsgedanken und -handlungen. Der damit verbundene hohe Zeitaufwand behindert sie in ihren sozialen Kontakten und ihrer allgemeinen Leistungsfähigkeit.

Spezielle Diagnosekriterien für Zwangsgedanken:

Bei Zwangsgedanken handelt es sich um als störend, lästig, ungewollt und sinnlos erlebte Ideen, Gedanken, Vorstellungen oder Impulse, die wiederholt und länger andauernd auftreten.

Die Betroffenen versuchen, diesen Zwangsgedanken Widerstand zu leisten, sie zu ignorieren, zu unterdrücken oder sie mit Hilfe anderer Gedanken oder Handlungen auszuschalten.

Falls der Zwangserkrankte unter einer weiteren psychischen Störung leidet, so darf diese nicht in Beziehung zu den Zwangsgedanken stehen. So sind beispielsweise zwanghafte Gedanken übers Essen bei einer Essstörung keine Zwangsgedanken.

Spezielle Diagnosekriterien für Zwangshandlungen:

Zwangshandlungen sind wiederholte, zweckgerichtete und beabsichtigte Verhaltensweisen, die nach bestimmten Regeln und meist in der gleichen Abfolge ("stereotyp") ausgeführt werden.

Das Verhalten ist nicht sinnvoll. Es dient vielmehr dazu, Ängste und Spannungen abzuschwächen und befürchtete Katastrophen zu vermeiden, die dem Betroffenen selbst oder einer ihm nahe stehenden Person zustoßen könnten. Dabei steht die Handlung in keiner logischen Beziehung zu dem, was sie bewirken oder verhindern soll oder ist eindeutig übertrieben.



Weitere Informationen

Ärztlicher Direktor Chefarzt

Chefarzt Prof. Dr. med. Diplom Psychologe Rolf Meermann

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Rolf Meermann

Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Sozialmedizin, Rehabilitationswesen

Spezialisierung:

Essstörungen, Posttraumatische Belastungsstörung, Depression und Angst 
www.prof-r-meermann.de

Kontakt:

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Fax +49 5281 619-666
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AHG Psychosomatische Klinik Bad Pyrmont
Bombergallee 10
31812 Bad Pyrmont