Als Bezugstherapeuten kommen in der Regel Ärzte und Diplom-Psychologen mit entsprechender psychotherapeutischer Qualifikation in Betracht.
Dieses Bezugstherapeutenmodell bedeutet, dass diese nicht alles zur Erkennung und Lösung eines Problems selbst können müssen – was theoretisch und auch praktisch utopisch wäre. Sie haben vielmehr die Aufgabe, die von einem Patienten vorgetragene Problemstellung im Detail zu erkunden und zu prüfen, welche Fachkompetenzen innerhalb eines Behandlungsteams bzw. innerhalb einer Klinik zur Klärung und Behandlung heranzuziehen sind; falls sie über die spezifischen Fachkompetenzen nicht selbst verfügen, müssen sie sich um entsprechende Konsiliar- und Konsultationsaufträge bemühen, deren Durchführung sicherstellen und sich mit den zuständigen Fachkollegen über die weitere Vorgehensweise beraten und schließlich die vereinbarten Maßnahmen mit dem Patienten umsetzen.
In der praktischen Handhabung führt dieses Bezugstherapeutenkonzept zu intensiven gegenseitigen Konsultationen zwischen den vielfältigen in einer Klinik arbeitenden Fachkollegen und die diagnostischen und therapeutischen Kompetenzen einer Klinik können maximal ausgeschöpft werden. Letztendlich bietet diese eindeutige Zuständigkeit auch für die Patienten ein weitestgehendes Ausmaß an Sicherheit, an wen sie sich im konkreten Falle wenden können (sollten).