Psychosomatische Fachklinik Bad Dürkheim  
Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Suche | Inhalt |
  • Seite drucken

Informationen für Patienten/innen

Informationen für Patienten/innen über psychosomatische Rehabilitationsmaßnahmen

Wann steht Ihnen ein stationäres Heilverfahren zu?

Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen geschaffen, dass Menschen, die unter chronischen Erkrankungen leiden oder deren Leistungsfähigkeit im Berufsleben gefährdet ist, so früh wie möglich umfassende Hilfen zur Sicherung ihrer Gesundheit, zumindest aber zur Linderung ihrer Beschwerden erhalten können. Statistiken der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte weisen nach, dass ein Heilverfahren zwei von drei Patienten vor Frühverrentung oder vorzeitiger Pflegebedürftigkeit bewahrt. Diese Zahlen sprechen für sich und machen Mut.

Wenn sich bei ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen Hinweise ergeben, dass es sich bei Ihren Beschwerden um eine psychische oder psychosomatische Erkrankung handelt, kann ein Heilverfahren in unserem Haus sehr viel zu ihrer Gesundung und zur Veränderung Ihrer Lebensgestaltung beitragen. Ihr erster Ansprechpartner bei der Antragstellung für eine Rehabilitationsmaßnahme ist in aller Regel Ihr Hausarzt. Aber auch der Werksarzt kann einen solchen Antrag mit Ihnen gemeinsam ausfertigen.

An wen richten Sie Ihren Rehabilitationsantrag?

  • An die Krankenkasse, wenn Sie z.B. als Rentner oder Hausfrau keine Leistungen anderer Kostenträger erhalten.
  • An die Rentenversicherung, wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind - arbeiten oder Arbeit suchen.
  • An die Unfallversicherung, wenn Ihre Beschwerden Folgen eines Arbeits- oder Verkehrsunfalls sind.
  • An die priv. Krankenversicherung, wenn ein entsprechender Tarif vereinbart wurde.
  • An die Beihilfestelle, wenn Sie als Beamter tätig sind und für sich selbst oder ein Familienmitglied medizinisch- therapeutische Hilfe suchen.
  • An das zuständige Sozialamt, wenn Sie die Schwierigkeiten haben, am sozialen Leben oder am Arbeitsleben teilzunehmen und kein anderer Kostenträger für Sie in Frage kommt.
  • An die Kriegsopferfürsorge/ Kriegsopferversorgung, wenn Sie Wehr- oder Zivildienstleistender, Opfer von Gewalttaten oder kriegsversehrt sind.

Ihr Kostenträger stellt Ihnen das notwendige Antragsformular zur Verfügung.

Welchen Nutzen hat eine stationäre Heilbehandlung für Sie?

Wenn Sie, unterstützt durch Ihren Arzt oder einen Psychotherapeuten schon Möglichkeiten zur Beeinflussung Ihrer Probleme und zur Linderung Ihrer Beschwerden entdeckt haben und diese aktiv erproben oder vertiefen wollen, können wir Ihnen dafür die unterschiedlichsten Maßnahmen anbieten. Durch sie kann die ambulante Behandlung ergänzt und intensiviert werden.

Unseren Klinikprospekt, der die Therapiebausteine näher beschreibt, schicken wir Ihnen gerne zu.

Zeigen Sie Ihrem ärztlichen oder psychologischen Behandler unseren Prospekt. Gemeinsam sollten Sie den Nutzen eines stationären Aufenthaltes möglichen Bedenken vor Arbeitsplatzverlust oder Ängsten vor einer fremden Umgebung gegenüber stellen.

Solche Bedenken oder auch Fragen zur Versorgung Ihrer Familienangehörigen können Sie überdies mit den Mitarbeitern

  • der Servicestellen der Rentenversicherungsträger,
  • Ihrer Krankenkasse,
  • des Amtes für soziale Angelegenheiten und der
  • verschiedenen Beratungsstellen an Ihrem Wohnort ansprechen.

Medizinische Unterlagen:

Es ist wichtig, dass Ihre Behandlungsunterlagen möglichst vollständig zusammengetragen und zunächst den ärztlichen Diensten der Kostenträger zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden. Diese Unterlagen sind Grundlage für die Bewilligung eines Heilverfahrens. Ob eine Rehabilitationsmaßnahme genehmigt wird, hängt entscheidend von den Stellungnahmen Ihrer behandelnden Ärzte ab. Auch Ihr Betriebsarzt kann eine solche Empfehlung aussprechen. Über seine Sprechstunden informieren Sie die Personalabteilung, der Betriebsrat oder ein Aushang am Schwarzen Brett. Weiter kann eine medizinische Begründung Ihres Rehabilitationsantrages auch durch einen Gutachter Ihrer Rentenversicherung erfolgen.

Die ärztliche Begründung des Antrags auf ein medizinisches Heilverfahren:

Hier einige Formulierungsbeispiele, die in einem Bewilligungsverfahren Gewicht haben:

  • "... es ist davon auszugehen, dass durch ein Heilverfahren die schon länger geminderte Leistungsfähigkeit wieder aufgebaut und die Erwerbsfähigkeit damit gesichert werden kann."
  • "... nach dem letzten Heilverfahren war eine gute psychophysische Stabilisierung gegeben, die derzeit krisenhaft einbricht. Eine (vorzeitige) Wiederholung des Heilverfahrens ist im Hinblick auf die Arbeitsplatzsicherung dringend angezeigt und bei der gegebenen Motivation des Patienten/der Patientin auch erfolgversprechend."
  • "... die baldige Durchführung des Heilverfahrens ist dringend angezeigt wegen
  • schon langer Arbeitsunfähigkeit
  • einer sonst zu erwartenden Chronifizierung des Beschwerdebildes
  • - ungenügender und/oder ausgeschöpfter Therapiemöglichkeiten im Wohnortbereich..."

Wenn Sie sich für unsere Klinik entschieden haben, teilen Sie diesen Wunsch Ihrem Kostenträger mit. Dieser ist nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX verpflichtet, Ihre Wünsche zu berücksichtigen.

Manchmal werden Patienten nach der Antragstellung auch zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen eingeladen, oder es wird Ihnen ein Untersuchungstermin bei einem Gutachter der Rentenversicherung mitgeteilt. Hier wird die Notwendigkeit einer stationären Maßnahme noch einmal geprüft.

Zum Schluss noch einige Anmerkungen zu den Kosten:

Die Gesundheit ist ein kostbares Gut. Für ihre Erhaltung lohnt es sich in jedem Fall, auch eigene Finanzmittel einzusetzen. Die gesetzliche Zuzahlung ist in den meisten Fällen geringer, als Sie annehmen. Über 50 % der Patienten müssen entweder keine oder nur eine sehr geringe Zuzahlung leisten. Für alle Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die gesetzliche Zuzahlung zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen 10€/ Tag. Die Zuzahlung ist für die gesamte Dauer der Maßnahme zu entrichten, nicht jedoch wenn Übergangsgeld bezogen wird (normalerweise ab dem 42. Tag). Es gilt: Beachten Sie bitte die Vorgabe auf dem Bewilligungsbescheid Ihres Kostenträgers.

Der persönliche Betreuer der Krankenkasse oder der Sachbearbeiter Ihrer Rentenversicherungsstelle vor Ort kann Ihnen Ihre Fragen zu diesem Thema beantworten. Er wird Ihnen auch helfen, einen Antrag auf teilweise oder vollständige Befreiung von der Zuzahlung zu stellen.



Weitere Informationen

Chefarzt

Chefarzt Dr. Limbacher

Dr. med. Klaus Limbacher

Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Rehabilitationswesen

Spezialisierung:

Depressionen, sexuelle Störungen und Persönlichkeitsstörungen

Kontakt:

Tel. +49 6322 934-0 (Festnetz)
E-Mail duerkheim@ahg.de


Adresse:
AHG Klinik für Psychosomatik Bad Dürkheim
Kurbrunnenstraße 12
67098 Bad Dürkheim