- chronisch suchtkranke Männer und Frauen ab 18 Jahren
- Einzelpersonen, Paare
- Mütter und Väter mit Kindern bis zum Vorschulalter, wenn diese mit in der vorangegangenen Entwöhnungsbehandlung waren.
Abhängige von:
- Alkohol und Medikamenten
- illegalen Drogen
- Glücksspiel (auch stoffungebunden)
Patienten:
- mit zusätzlichen psychischen Problemen (Doppeldiagnose)
- aus der Forensichen Psychiatrie ( § 63, § 64).