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Gebera-Gutachten

Aktuelles

Rehabilitation aktuell
04.02.2008 – Gebera-Gutachten

Finanzierung der Medizinischen Rehabilitation

Gebera-Gutachten empfiehlt

ab 2008 höhere Vergütung der Reha

 

Berlin / Düsseldorf. Die Gebera GmbH, Düsseldorf, hat die Neuauflage ihres ersten Gutachtens zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation vorgelegt. Danach müssen Rehabilitationseinrichtungen künftig mit Kostensteigerungen in allen wichtigen Bereichen und veränderten betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnen. Die Gutachter empfehlen deshalb in einem Prognosekorridor für die Jahre 2008 bis 2011 eine jährliche Mindest-Steigerung der Vergütungssätze in der medizinischen Rehabilitation um durchschnittlich 1,74 bis 1,97 Prozent.

 

Schon 2006 mehr Transparenz gefordert

 

Die Aktualisierung des Gutachtens wurde von den in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX zusammengeschlossenen Spitzenverbänden der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation beauftragt. Zu ihr gehören die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED), der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (BUSS) und der Fachverband Sucht. Schon 2006, bei der Vorlage ihres ersten Gutachtens hatten die Gutachter der renommierten GEBERA-Wirtschaftsberatung mehr Transparenz bei der Kalkulation der Vergütungssätze und eine Erhöhung um bis zu 4,7 Prozent (durchschnittlich 4,1 Prozent) gefordert.

 

Kostensteigerungen fordern Konsequenzen

 

Die gutachterliche Stellungnahme wurde seinerzeit von den Auftraggeber-Verbänden an alle Rentenversicherungsträger und Spitzenverbände der Krankenversicherung sowie der Unfallversicherung versandt. Auch die neuen Ergebnisse sollen  in die Vergütungsverhandlungen mit allen Rehabilitationsträgern für die nächsten Jahre einfließen. Denn ausweislich §§ 19 Absatz 4 Satz 2, 35 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 SGB IX haben alle Reha-Leistungserbringer einen (einklagbaren) Anspruch auf die Bezahlung angemessener Vergütungssätze. Analog § 41 Absatz 3 SGB IX müssen angemessene Vergütungssätze mindestens diejenigen Kosten decken, die für die Erfüllung der Aufgaben und fachlichen Anforderungen notwendigerweise entstehen, und es muss, so das Bundessozialgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2002, bei einer Bewirtschaftung de lege artis die Möglichkeit der Gewinnerzielung bestehen. Die Angemessenheit der Vergütungssätze umfasst nicht nur deren Erstfestsetzung, sondern auch ihre fortlaufende Anpassung in Übereinstimmung mit der anforderungs- und leistungsbedingten Entwicklung der generellen und individuellen Umstände.

 

Service

Das „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation ‑ Aktualisierung 2007 – kann im Internet unter www.degemed.de im Bereich Materialien als PDF heruntergeladen werden (44 Seiten).