Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, Kostenträger, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
